ÜbersichT
Blutegeltherapie
Neues Tierarzneimittelgesetz
§ 50 Abs. 2 TAMG
„Tierhalterinnen und Tierhalter sowie andere Personen, die nicht Tierärztinnen oder Tierärzte sind, dürfen verschreibungspflichtige Tierarzneimittel und veterinärmedizintechnische Produkte sowie Arzneimittel nach §2 Absatz 1,2 und 3a des Arzneimittelgesetzes bei Tieren nur anwenden, soweit diese von einer Tierärztin oder einem Tierarzt verschrieben oder abgegeben worden sind, bei der oder dem sich die Tiere in Behandlung befinden, und die Anwendung gemäß einer tierärztlichen Behandlungsanweisung, die die Tierärztin oder der Tierarzt für den betreffenden Fall ausgehändigt hat, erfolgt.“ Humanarzneimittel sind Arzneimittel nach § 2 Abs. 1, 2 oder 3a AMG. Damit dürfen Tierhalter auch nicht verschreibungspflichtige Humanarzneimittel nur noch dann beispielsweise bei Hunden, Katzen oder Pferden anwenden, wenn diese vom Tierarzt für dieses Tier verordnet wurden. Dies Betrifft leider auch die Therapie mit Blutegeln, da diese keine offizielle Zulassung für Tiere haben. Ich führe diese Behandlungen weitrhin durch, allerdings benötige ich eine Verordnung und Behandlungsanweisung des Behandelnden Tierarztes.
Die Blutegeltherapie findet sowohl in der Humanmedizin als auch in der Veterinärmedizin, immer mehr Zuspruch. Obwohl diese Therapieform schon bereits vor Jahrzehnten erfolgreich angewandt wurde, ist sie zwischenzeitlich fast in Vergessenheit geraten. Aufgrund der Vielzahl an Einsatzmöglichkeiten, erleben wir heutzutage einen regelrechten Therapieboom.
Der Speichel des Blutegels ist eine regelrechte Apotheke an diversen Wirkstoffen.
Der Speichel der kleinen Würmer wirkt wahre Wunder und wird nicht grundlos als Medizincocktail bezeichnet. Die drei bekanntesten Inhaltsstoffe Hirudin, Calin und Hyaluronidase sind relevant für den Heilungsprozess.
Hirudin – Gilt als Blutflussfördern und gerinnungshemmend.
Calin – Bewirkt eine möglichst lange Nachwirkzeit für eine sorgfältige Säuberung der Wunde und dient ebenfalls der Gerinnungshemmung.
Hyaluronidase – Ist für die Entschlackung des Bindegewebes zuständig und beinhaltet zudem einen antibiotischen Wirkstoff.
Nach dem Abfallen der Egel beginnt die Nachblutzeit, auch „kleiner Aderlass“ genannt. Dieses Nachbluten kann bis zu 12 Stunden andauern. Die Pferde verlieren in dieser Zeit aber nicht mehr als 40 bis 50 ml Blut. Der „kleine Aderlass“ soll vielmehr eine natürliche Wundreinigung bewirken.
Bitte denken Sie daran, dass es sich hierbei um kleine Bisswunden handelt, welche sich auch infizieren können. Sollte eine anschließende Verunreinigung der Bissstelle nicht vermieden werden können, wird eine Abdeckung durch Verbandsmaterial oder Klebepflaster empfohlen.
Durch die Blutegelbehandlung werden sowohl der Lymphstrom, als auch der venöse Abfluss angeregt. So wird eine sofortige schmerzlindernde Wirkung erzielt. Der „kleine Aderlass“ ermöglicht eine sofortige Entlastung der Pferde. Bei folgenden Krankheitsbildern, findet der Blutegel seinen Einsatz:
Indikationen:
- Arthrose (z.B. Spat, Schale, etc.)
- Arthritis
- Erkrankungen der unteren Extremitäten (z.B. Hufrehe)
- Erkrankungen des Bänder- und Sehnenapparates
- Druckstellen (z.B. Satteldruck)
- Ekzemen, Erkrankungen der Haut (z.B. Mauke)
- Muskelproblemen (z.B. Muskelschmerzen, Muskelverhärtungen)
- Behandlung von Narbengewebe
- Abszessen
- Hämatomen
- Ödemen
- Phlegmone
- Entzündungen (z.B. Nerven, Euterentzündungen,..)
- Bisswunden
- Gelenkgallen
- Venenerkrankungen
- Wundheilungsstörungen
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